Gut beraten mit der Lohnmasterei
Wir arbeiten mit dem Vorlagenportal zusammen und können daher auf unzählige Mustervorlagen zu diversesten Dienstverträgen zugreifen. Dies ermöglicht Ihnen rechtssichere Abschlüsse mit Ihren Mitarbeitern.
Wir können Ihnen zusätzlich jegliche Muster-Vereinbarung zur Verfügung stellen. Ob Gleitzeit-, Teilzeit-, Arbeitszeit-, oder Telearbeitsvereinbarung. Wir beziehen Sie mit ein und bleiben rechtskonform.
Sie müssen oder haben die Entscheidung getroffen einen Mitarbeiter zu kündigen, wissen aber nicht so recht wie, wann und welche Fristen einzuhalten sind? Wir beraten Sie gerne, um den Austritt so rechtssicher wie möglich zu gestalten.
Wir erstellen Dienstzeugnisse und geben Auskunft über Themen, die in einem Dienstverhältnis auftreten können. Mitarbeiterprämien, Sonderurlaub, Karenz, Altersteilzeit, Abfertigung Alt, uvm.
Häufig erleben wir in der Beratung, dass Firmen keine Dienstverträge ausstellen. Dies betrifft vor allem Branchen, die Arbeiter anstellen. Keinen Dienstvertrag auszustellen, ist ein großes Risiko, denn mündliche Vereinbarungen halten vor Gericht nicht. Wir raten daher zur Sorgfalt - planen Sie den Eintritt des Mitarbeiters nicht unvorbereitet, sondern ein paar Tage im Voraus - mit einem entsprechend verfassten Dienstvertrag und anderen Vereinbarungen, wenn notwendig. Wir beraten Sie gerne.
Die Probezeit ist genau dafür da, um zu erproben. Wenn Ihnen als Dienstgeber auffällt, dass der Mitarbeiter nicht das hält was er versprochen hat, kann das Dienstverhältnis jederzeit ohne Grund aufgelöst werden. Aufgepasst: Haben Sie keinen Dienstvertrag abgeschlossen, ist eine Probezeit nur schwer nachzuweisen. Der Dienstnehmer könnte die Auflösung vor Gericht anfechten!
Wenn Sie einen Dienstvertrag erstellen lassen wollen, geben Sie uns gerne alle notwendigen Daten bekannt und wir erstellen einen Mustervertrag auf Basis der von Ihnen gelieferten Daten. Wir übermitteln Ihnen den fertigen Mustervertrag, am Ende fehlen nur noch die Unterschriften der Vertragsparteien.
Nein, wir sind keine Anwaltskanzlei. Wir können jedoch im Rahmen unserer Gewerbeberechtigung arbeitsrechtliche Beratung in einem bestimmten Ausmaß anbieten, weil dies zur Personalverrechnung dazu gehört.
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